Infos zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Neben dem TYPO3-Update gibt es 2025 auch ein anderes Thema, das viele beschäftigt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Vereinfacht gesagt: Ab Juli 2025 müssen alle Ihre Webseiten barrierefrei sein.

Und darum ranken sich die unterschiedlichsten Mythen. Mit diesem Artikel möchten wir kurz aufklären.

In diesem Artikel erwartet Sie:

  • Die Entwarnung, dass das DRKCMS bereits von Hause aus keine Probleme in puncto BFSG mit sich bringt
  • Informationen zur leichten bzw. einfachen Sprache, die als sinnvolle Option über Drittprodukte wie eyeable und B-FREE integriert werden kann
  • Informationen zu datenschutzrechtlichen Themen bei jenen Drittprodukten
  • Blick über den Tellerrand: BFSG nicht nur bei der Webseite

 

Ausgangslage DRKCMS 

Ganz oft wird im gleichen Atemzug wie Barrierefreiheit auch die "Hilfe zur Schriftvergrößerung" erwähnt. Brauchen wir die jetzt wieder?

Nein. Das hat nichts mit Barrierefreiheit zu tun, sondern ist maximal geeignet, "uns Sehenden" gegenüber zu zeigen, dass wir auf Barrierefreiheit Wert legen. Wer auf größere Buchstaben angewiesen ist, aktiviert sich das im eigenen Smartphone/Browser/PC, aber wird nicht die bereits groß eingestellte Schrift verkleinert, um danach eine "Hilfe zur Schriftvergrößerung" zu suchen.

Also keine Panik, Sie müssen an Ihrer Webseite gar nicht so viel beachten. Die gute Nachricht: Das Webdesign des DRKCMS v12 ist im großen und ganzen schon sehr barrierearm, die Entwickler in Berlin haben einen guten Job gemacht und Kleinigkeiten werden bei Bedarf über die rolling updates automatisch nachgebessert. Für Sie besteht also kein akuter Handlungsbedarf.

Worauf Sie als Redakteur achten sollten sind auf Dinge wie z.B. sinnvolle Bildunterschriften und sinnvolle alternative Texte. Wenn Sie ein inhaltlich wichtiges Bild einbauen, setzen Sie in den Bildeigenschaften einen alternativen Text - eine blinde Person, die das Bild nicht sehen kann (aber von ihrem Screenreader den Inhalt der Webseite vorgelesen bekommt) erfährt so, was das Bild gezeigt hätte.

Wenn Sie ein unwichtiges (Deko-)Bild einbauen, setzen Sie vielleicht besser keinen alternativen Text. Denn "DRK Pflegedienst" (ohne weitere Infos) oder "zwei Personen in Rotkreuz-Jacken stehen an einem Fahrzeug" (inhaltlich richtig, aber ohne Nutzen) erschweren der blinden Person das Verständnis der Webseite nur unnötig.

 

Leichte Sprache/Einfache Sprache

Leichte Sprache ist, anders als viele denken, keine Forderung des BFSG. Eine gesetzliche Notwendigkeit, irgendwas auf Ihrer Webseite anzupassen, gibt es daher nicht.

Und: Leichte Sprache ist kompliziert. Nicht für die Person, die es verstehen soll. Aber für die, die es schreiben soll. Darum ist der Versuch, es von Version 7 bis 11 auf den DRK-Webseiten zu implementieren, auch am Aufwand gescheitert. (Etwas weniger restriktiv, aber redaktionell ähnlich arbeitsintensiv ist die "Einfache Sprache")

Aber: Leichte oder zumindest Einfache Sprache ist sinnvoll. Und wo, wenn nicht auf Rotkreuz-Webseiten, könnte man mit gutem Beispiel vorangehen? Ein sinnvoller Trend ist daher eine automatische ("KI-gestützte") Übersetzungsfunktion - für die Besuchenden bedeutet das, dass der komplette Inhalt in einfacher Sprache verfügbar ist. Und für Sie bedeutet das: Kein zusätzlicher Aufwand.

Eine solche automatische Übersetzung bieten verschiedene Anbieter an, im DRKCMS ist Platzhirsch eyeable und auch der Newcomer B-FREE problemlos möglich. Beide werden Sie in unserem neuen DRK-Marktplatz finden und mit wenigen Klicks aktivieren können (im Fall eyeable ist noch ein separater Vertragsabschluss über den eyeable-Vertrieb nötig). 

 

Darstellungsoptionen

Dinge wie Farbfilter, kontrastreichere Farben, ... sind ebenfalls nicht Pflicht im BFSG. Und ein bisschen verhält es sich damit ähnlich wie mit der "Hilfe zur Schriftvergrößerung": Betroffene Personen haben wahrscheinlich einen z.B. Blaufilter direkt in ihren Systemeinstellungen aktiviert und surfen nicht ungefiltert durch's Netz und hoffen, auf jeder Seite einen eigenen Blaufilter zu finden, den sie aktivieren müssen.

Dennoch, wenn Sie das möchten: B-FREE und eyeable bieten das als Option an und sind mit dem DRKCMS nutzbar.

 

Screenreader ("Webseite vorlesen")

Bereits im alten DRKCMS gab es den "Readspeaker", bei entsprechendem Vertragsabschluss mit dem Anbieter erschien auf der eigenen Rotkreuz-Seite ein Play-Knopf, mit dem sich interessierte Personen die Webseite vorlesen lassen konnten. 

Unseres Wissens sind die aktuelle Readspeaker-API und das aktuelle DRKCMS nicht (mehr) miteinander kompatibel - falls sich daran was ändert, wird Readspeaker zukünftig auch in unserem neuen DRKCMS-Marktplatz aktivierbar sein.

Zwingend nötig ist ein Screenreader auch nicht. Das BFSG fordert nichts in der Richtung, und auch hier gilt: Jedes moderne Smartphone hat eine entsprechende Funktion eingebaut.

Dennoch: Wenn Sie gerne eine Vorlesefunktion anbieten möchten, bieten B-FREE und eyeable ebenfalls eine entsprechende Option.

 

Datenschutz/Consent-Tool

Bei der Integration von Barrierefreiheits-Tools beachten Sie bitte auch immer mögliche Datenschutz-Aspekte. Bereits das Anzeigen eines Icons für "Einfache Sprache", "Darstellungsoptionen" oder "Vorlesen" ist je nach Anbieter ein Auftragsdatenverarbeitungs-Vorgang, weil der Browser der besuchenden Person mit dem anbietenden Server verbunden wird.

Hierbei gibt es drei Möglichkeiten:

1. Man bittet die besuchende Person zuvor um Zustimmung mit einem sog. Consent-Tool (vgl. den bekannten Cookie-Bannern). Sieht aber nicht so schön aus. 

2. Man beruft sich auf das "berechtigte Interesse" (DSGVO §6, Abs. 1, Bst. f). Zumindest zur Zeit des Readspeakers haben viele Datenschützer in ihren automatisch erzeugten Berichten diesen gerne als Problem markiert - möglicherweise, weil es sich um einen US-Konzern handelt.

Bitte fragen Sie bei Verwendung von z.B. eyeable (deutscher Anbieter) sicherheitshalber Ihren Datenschutz-Beauftragten, ob das seiner Auffassung nach von DSGVO §6 1f gedeckt ist oder ein Consent-Tool nötig ist.

3. Man verwendet ein Tool, was direkt im DRKCMS arbeitet (und hintenraus von unserem Server aus Kontakt zum Anbieter aufnimmt). Dadurch handelt es sich gar nicht um eine Datenverarbeitung (Besuchende Person und Anbieter kommen gar nicht in direkten Kontakt miteinander) und Sie haben gar keine Probleme mit der DSGVO. Diese Variante wird bspw. von B-FREE genutzt.

 

Andere digitale Produkte

Nicht vergessen: Das BFSG betrifft nicht nur Ihre Webseite, sondern auch andere digitale Produkte. Dazu gehören Messenger-Dienste, Bestellshops, Apps, Terminbuchungsmasken uvam.

Für von uns bezogene Produkte gilt:

  • Unser Essen-auf-Rädern-MenüShop entspricht bereits den Anforderungen. Eine Übersetzung in einfache Sprache mit eyeable und B-FREE ist auf Wunsch möglich
  • Unsere Angehörigen-Komplettlösung "Wohlfahrts-App" ist barrierearm entwickelt. Für die darin veröffentlichen News, aber auch für die Messenger-Nachrichten untereinander (z.B. Eltern-Gruppenchat) ist bereits heute eine Übersetzung in über 30 Sprachen möglich, wir arbeiten gerade an einer Integration von B-FREE zur Übersetzung in einfache Sprache
  • Das gilt natürlich nicht nur für die Angehörigenkommunikation, sondern auch für die Mitarbeiter-App-Funktionen (Intranet-News, Firmenchat, ...)
DRKCMS v12 (ab 2024)