Cookies und das DRKCMS: EuGH-Urteil

Am 01.Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutsames Urteil zur Cookie-Informationspflicht von Webseitenbetreibern erlassen. Wir bringen Sie mit diesem Artikel auf den aktuellen Stand über eventuell notwendige Arbeit an Ihrem DRKCMS.

Abb. 1

Abb. 2

Wie es mit der Cookie-Informationspflicht in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht, dazu wurden Webseitenbereiber bislang ein wenig im Unklaren gehalten. Niemand wusste so recht: Reicht die passive Information mit einem Banner aus (Abb. 1), oder muss ich eine aktive Zustimmung von den Besuchern einholen?

Seit 01. Oktober 2019 wissen wir nun alle mehr. Es besteht eine generelle, aktive Informationspflicht! Das heisst, dass Webseitenbesucher aktiv dem Setzen der Cookies von Webseiten zustimmen müssen, so das EuGH-Urteil.

Aber betrifft es überhaupt alle Webseiten? Für das DRKCMS können wir hier ein klares "nein" hinter diese Frage setzten (siehe Abb. 2). Das DRKCMS im Auslieferungszustand setzt keinerlei Cookies und der auch aktuell ausgelieferte Cookie-Banner diente nur der Beruhigung und Vorsicht. Sollten Sie ein DRKCMS im Ausliederungszustand (d.h. Sie haben nur redaktionelle Ändeurngen vorgenommen) betreiben, dann betrifft Sie dieses Urteil nicht.

Aber Achtung: Bitte prüfen Sie Ihre Webseite ganz genau auf eventuelle Stolperfallen. Wir haben eine kleine Checkliste zusammen gestellt, welche Ihnen helfen soll auf der sicheren Seite zu sein.

Haben Sie z.B.

  • Google Analytics
  • Matomo (vormals Piwik), z.B. unser HostedPiwik
  • externe Kursverwaltungssysteme
  • externe iframes (Spendenformular o.ä.)
  • Google Maps
  • YouTube, Vimeo

im Einsatz? Dann müssen Sie handeln und eine aktive Cookie Zustimmung implementieren. Diese von uns zur Verfügung gestellte Liste hat natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Einzelfall können auch andere externe Systeme o.ä. ein Cookie bei Ihnen benötigen.

Gerne unterstützen wir Sie kostenpflichtig (95 Euro zzgl. MwSt) bei der Prüfung Ihrer Webseite auf eventuelle Cookies und arbeiten Ihnen die weitere Vorgehensweise aus. Schicken Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an unseren DRKCMS-Support unter drk-hotlinedt-internet.de.

DRKCMS v7 (ab 2017) Aktuelles