Das Hinweisgeberportal

Veröffentlicht am

Voraussichtlich ab Ende Mai 2023 greift eine Gesetzesänderung (Grundlage ist die EU-Richtlinie 1937 aus 2019) zum Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower"). Mit Hilfe dieser Richtlinie soll es beispielsweise Ihren Mitarbeitenden möglich sein, anonym und gefahrlos die Geschäftsleitung auf Missstände hinzuweisen.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden werden dazu zum Betrieb eines internen Meldekanals ("Hinweisgebersystem") verpflichtet. Dieses System ermöglicht dann Ihren Mitarbeitenden, auch Antworten (z.B. Rückfragen Ihrerseits) zu empfangen, ohne dass die Anonymität gefährdet ist.

Speziell für diesen Zweck haben wir das DRK-Hinweisgeberportal entwickelt - Sie können direkt loslegen (wir haben den Produktlaunch auf das Inkrafttreten des Gesetzes gelegt, so dass wir last minute noch evtl. geänderte Anforderungen berücksichtigen können), das Portal erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben, ist natürlich im DRK-CI gehalten und einfach zu bedienen.

Zum Produkt

Aktuelles