OpenSans ist eigentlich eine Schriftart, die man über Google Fonts beziehen kann. Und laut aktueller Rechtsprechung der TT-DSGVO ist das Einbindung von Google Fonts nicht mehr ohne weiteres erlaubt (Stichwort: Besucher-Tracking).
Im DRKCMS ist diese Schriftart aber von Anfang nicht über Google Fonts eingebunden, sondern lokal im Template!
Das heißt im Klartext: Das DRKCMS bezieht die Schriftart nicht über Google Fonts!
Haben Sie oder ihr Datenschutzbeauftragter noch allgemeine Fragen zum Thema Cookies im DRKCMS? Dann empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel: Cookies und das DRKCMS